Verkehrsstrafrecht

 

Nahezu jeder Unfall mit Personenschaden zieht ein Ermittlungsverfahren, zumindest wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB, nach sich. Auch mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB oder der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315 c StGB sieht sich ein Fahrzeugführer schnell konfrontiert.

 

Eine fachkundige rechtsanwaltliche  Beratung ist in diesen Fällen dringend anzuraten.

 

In vielen Fällen kann mit einer entsprechenden Einlassung zu der Ermittlungsakte eine Einstellung erwirkt werden.

 

Gerne übernehme ich Ihre Vertretung vom Ermittlungsverfahren an bis zur engagierten und fachlich fundierten Vertretung vor dem Strafrichter in allen verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten.

 

Eventuell kann ich Ihnen bereits im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.) die Ängste nehmen, die ein laufendes Ermittlungsverfahren naturgemäß bei dem juristischen Laien auslöst.

 

Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.