Zunächst ist grundsätzlich der Schädiger selbst für Ihren Schaden eintrittspflichtig. Unterhält dieser eine entsprechende (Tierhalter-) Haftpflichtversicherung, ist wiederum diese für die Regulierung Ihres Schadens verantwortlich.
Finden wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.) gemeinsam heraus, wer
für Ihren Schaden eintrittspflichtig ist. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
Dorfstraße 73 e
24248 Mönkeberg
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
© Copyright 2023 L. Hogrefe-Weichhan