Wer ist für meinen Schaden eintrittspflichtig?

 

Zunächst ist grundsätzlich der Schädiger selbst für Ihren Schaden eintrittspflichtig. Unterhält dieser eine entsprechende (Tierhalter-) Haftpflichtversicherung, ist wiederum diese für die Regulierung Ihres Schadens verantwortlich.

 

  • Gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht sogar ein sogenannter Direktanspruch gem. § 115 Versicherungsvertragsgesetz.
     
  • Liegt ein Mitverschulden Ihrerseits vor, so ist der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung nur anteilig für Ihren Schaden eintrittspflichtig.
     
  • Entsprechend Ihrem Verschuldensanteil haben Sie eventuell einen Teil des Schadens selbst zu tragen.
     

Finden wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.) gemeinsam heraus, wer für Ihren Schaden eintrittspflichtig ist. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.