Verdienstausfall

 

Besonders für Selbstständige kann es gravierende finanzielle Folgen haben, wenn durch eine Verletzung ein längerer Ausfall notwendig wird. Es entsteht ein unfallbedingter Verdienstausfall.

 

  • Diesen können Sie im Rahmen des Schadensersatzes ebenfalls ersetzt verlangen.

 

  • Auch Angestellten kann unfallbedingt ein erheblicher Verdienstausfall entstehen, etwa wenn ein Schichtzuschlag auf Grund der Krankschreibung nicht erlangt werden kann oder gar Prämien und Gratifikationen wegen der krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht ausgezahlt werden.

 

  • Zum einen ist die Berechnung des Verdienstausfalls in vielen Fällen sehr kompliziert, zum anderen stellen die Versicherungen hohe Anforderungen an den Nachweis des geltend gemachten Verdienstausfalls.
     

 

Meiner Erfahrung nach ist es den Geschädigten kaum möglich, diesen Anspruch selbst in angemessener Höhe durchzusetzen.

 

 

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