Wichtige Verhaltensregeln

 

1. Bleiben Sie nach Möglichkeit ruhig und besonnen.

 

2. Verständigen Sie im Zweifel die Polizei, bei Personenschäden ist diese verpflichtet, den Unfall aufzunehmen.

3. Lassen Sie sich vom Unfallgegner den Namen, die vollständige Anschrift, die Telefonnummer und die Daten der jeweiligen Haftpflichtversicherung geben (Name, Versicherungsnummer). Notieren Sie alle Kennzeichen, soweit Fahrzeuge beteiligt sind. Lassen Sie sich ebenso die Kontaktdaten etwaiger Unfallzeugen geben.


4. Sollte sich der Unfallgegner weigern, seine Personalien herauszugeben, verständigen Sie umgehend die Polizei.


5. Geben Sie sich nicht mit dem Versprechen des Unfallgegners zufrieden, er werde seine Haftpflichtversicherung informieren. Behalten Sie sich stets die Möglichkeit vor, die Versicherung selbst oder gegebenen Falls durch mich zu kontaktieren.


6. Fertigen Sie nach Möglichkeit Lichtbilder des Unfallortes an, am besten mit dem Handy. Fertigen Sie nach Möglichkeit Lichtbilder Ihrer Verletzungen an.


7. Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, auch wenn Sie nur leichte Verletzungen erlitten haben. Ein ärztliches Attest ist stets Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruches.


8. Verzichten Sie nach Möglichkeit nicht auf eine vom Arzt angedachte Krankschreibung. Die Dauer der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ist ein wichtiger Parameter bei der Bemessung des Schmerzensgeldes.


9. Fertigen Sie für sich möglichst zeitnah einen schriftlichen Unfallbericht an. Nutzen Sie hierfür gerne das hier bereitgestellte Unfallberichtformular.


10. Rufen Sie die 24 Std. Unfallhotline 0163-2887175 an. Gemeinsam klären wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.) offene Fragen und finden heraus, ob eine anwaltliche Vertretung notwendig ist.