Pferdepensionsvertrag

 

Kaum ein Stallbetreiber vermietet seine Boxen noch ohne einen Pferdepensionsvertrag mit den Einstellern zu schließen. Als Pferdehalter werden Sie also in der Regel gezwungen sein, ein solches Vertragsverhältnis einzugehen.

 

  • Bei dem Pferdepensionsvertrag handelt es sich um einen typengemischten Vertrag mit Elementen des Mietvertrages (Nutzung von Box und Einrichtungen) und solchen des Verwahrungsvertrages (Versorgung und Obhut) dar.

 

  • Sollte das Pferd zudem noch zu Berittzwecken auf der Anlage des Bereiters untergebracht sein, kommen auch Elemente des Dienstvertrages hinzu.
     

 

Die Ableitung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis kann für den Laien daher schwierig sein.

 

 

Bei der Durchsetzung von (Schadensersatz-) Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis bin ich Ihnen ebenso behilflich wie bei der Prüfung eines zu unterzeichnenden Pferdepensionsvertrages.

 

 

Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder nutzen Sie das Onlineformular.