Kostenlose anwaltliche Vertretung bei Unverschulden

 

Das deutsche Schadensersatzrecht orientiert sich an dem Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als hätte es das Unfallereignis nicht gegeben. Im Rahmen dieses Grundsatzes soll dem Geschädigten die Möglichkeit gegeben werden, seine Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, dies ist nur durch eine fachkundige anwaltliche Unterstützung möglich.

 

Daher sind die Anwaltskosten als Teil des Schadens komplett von der gegnerischen Versicherung bzw. dem Schädiger zu übernehmen, soweit den Geschädigten kein Verschulden trifft.

 

 

Im Falle eines Mitverschuldens sind die Anwaltskosten anteilig zu übernehmen.

 

Demnach ist meine Beauftragung für sie kostenlos, soweit Sie kein Verschulden an dem Unfallereignis trifft, vollkommen unabhängig davon, ob Sie rechtsschutzversichert sind.

 

Auch bei einem Mitverschulden, lohnt sich die Hinzuziehung eines Anwalts in den meisten Fällen. Die Versicherungen zahlen bei anwaltlicher Vertretung deutlich mehr.

 

Lassen Sie sich diesen Vorteil nicht entgehen. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das  Onlineformular.