Das deutsche Schadensersatzrecht orientiert sich an dem Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als hätte es das Unfallereignis nicht gegeben.
Demnach kann er neben seinem Anspruch auf Schmerzensgeld sämtliche beschädigte Gegenstände ebenso ersetzt verlangen wie alle Auslagen, die er auf Grund des Unfallereignisses zu tätigen hatte.
Hierzu gehören beispielsweise Fahrtkosten oder Zuzahlungen zu Medikamenten oder zur Physiotherapie.
Weitere Teile des Schadensersatzes bilden der Haushaltsführungsschaden und der Verdienstausfall.
Sie benötigen Unterstützung bei der Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruches oder sind sich nicht sicher, ob Sie eine bestimmte Position geltend machen können?Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
Dorfstraße 73 e
24248 Mönkeberg
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
© Copyright 2023 L. Hogrefe-Weichhan