Reparatur und Gewährleistung

 

Ist an dem täglich genutzten Pkw eine Reparatur notwendig, beeinträchtigt dies den Alltag in der Regel erheblich. Besonders ärgerlich ist es daher, wenn man den vermeintlich reparierten Pkw zurückerhält, ohne, dass die beanstandeten Mängel beseitigt wurden oder plötzlich gar neue Mängel auftreten.

 

Bei dem Reparaturvertrag handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag in dessen Rahmen eine erfolgreiche Instandsetzung geschuldet wird.


Erfolgt die Reparatur jedoch mangelhaft, kann Nacherfüllung verlangt werden.


Schlägt diese fehl, haben Sie sogar die Möglichkeit, den Mangel anderweitig beseitigen zu lassen und die dafür erforderlichen Aufwendungen ersetzt zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung für die Reparatur zu mindern.

 

 

Daneben besteht ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

Gerne bin Ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich. Breits ein anwaltliches Schreiben kann gegenüber der sturen Werkstatt Wunder wirken.

 

In der Regel werden meine Kosten von Ihrer einschlägigen Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Finden wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.) heraus, welche Ansprüche Ihnen zustehen könnten. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder nutzen Sie das Onlineformular.