Vor allem beim Gebrauchtwagenkauf ist der Käufer darauf angewiesen, den Angaben des Verkäufers ein Stück weit zu vertrauen.
Doch was ist zu tun, wenn der Verkäufer eben dieses Vertrauen missbraucht und Mängel arglistig verschweigt, den Kilometerstand oder gar das Serviceheft manipuliert?
Beim Neuwagenkauf sind es vor allem die Tücken der Technik, die dem Käufer die Freude an seinem neuen Fahrzeug trüben, insbesondere dann, wenn er an ein sogenanntes „Montagsauto“ geraten ist.
Lassen Sie sich fachkundig beraten, welche Möglichkeiten zur Gewährleistung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages das Kaufrecht für Sie bereithält. Breits ein anwaltliches Schreiben kann gegenüber dem sturen Vertragspartner Wunder wirken.
In der Regel werden meine Kosten von Ihrer einschlägigen Rechtsschutzversicherung übernommen.
Machen Sie Ihrem Ärger Luft und berichten Sie mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.) von Ihrem missglückten Autokauf. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
Dorfstraße 73 e
24248 Mönkeberg
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
© Copyright 2023 L. Hogrefe-Weichhan