Verletzungen jeglicher Art schränken den
Betroffenen meistens ganz erheblich in der Haushaltsführung ein. Er ist auf fremde Hilfe angewiesen.
Ich habe mich im Rahmen meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit ganz besonders auf die komplizierte Berechnung eben dieser komplexen Personenschäden spezialisiert.
Sie möchten Ihren Haushaltsführungsschaden geltend machen? Nutzen Sie meine Erfahrung und Spezialisierung in diesem Bereich. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
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