Stalking in der Nachbarschaft

Stalking in der Nachbarschaft 

 

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2021 - 10 O 6/12 

 

Eine interessante Entscheidung des OLG Karlsruhe befasst sich mit Schadensersatzansprüchen bei Stalking im Nachbarschaftsverhältnis. Nicht selten kommt es vor, dass ein gestörtes Nachbarschaftsverhältnis komplett eskaliert und sich eine Partei gezwungen sieht, umzuziehen. Derjenige, der durch Nachstellung und Bedrohung durch die Nachbarn in adäquater kausaler Weise zum Wegzug wurde, habe nach Auffassung des Gerichts das Recht auf Ersatz derjenigen Schäden, welche zur Wiederherstellung des persönlichen Sicherheitsgefühl entstehen. Hierzu zählten z.B. Umzugskosten, Notarkosten und die Grunderwerbssteuer für den Erwerb des neuen Wohnhauses. Bloße Vermögensfolgeschäden seien jedoch nicht ersatzfähig.

 

Das schikanöse oder sogar kriminelle Verhalten eines Nachbarn begründe allerdings per se keinen Sachmangel eines Grundstücks. Auch eine vorvertragliche Aufklärungspflicht für den Verkäufer eines Grundstücks bestünde nur dann, wenn Beeinträchtigungen erheblichen Maßes zu erwarten sind. 

 

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zu Grunde: Die Klägerfamilie erwarb von der Beklagtenfamilie ein Grundstück zum Bau einen Einfamilienhauses. Die Beklagtenfamilie selbst bewohnte bereits das Nachbargrundstück. Nach dem Einzug wurde die Klägerfamilie vermehrt von dem volljährigen Sohn der Beklagtenfamilie tyrannisiert und schikaniert, was die Klägerfamilie schließlich zum Wegzug veranlasste. 

Die Zudringlichkeiten begannen unmittelbar nach dem Einzug der Klägerfamilie in ihren Neubaz im Juni 2013. So trieb sich der Beklagte z.B.  unbefugt auf dem Grundstück herum und klopfte gegen die Hauswände. Auch überwachte er das Grundstück der Kläger mit Hilfe einer Drohne. Im weiteren Verlauf drohte er der Frau und den beiden minderjährigen Töchtern der Klägerfamilie mit körperlicher Gewalt.  Beleidigungen durch den Beklagten waren ebenfalls an der Tagesordnung. Bei einem Vorfall tauchte der Beklagte sogar unbekleidet in der Auffahrt der Klägerfamilie auf und beschimpfte die Klägerin. Dieses Verhalten steigerte sich noch in konkrete Gewalt- und sogar Todesandrohungen. So hatte der Beklagte gegenüber der Klägerin  ankündigt, er werde nun ins Haus gehen und seine Pistole holen. Desweiteren hatte er den Kläger mit einem erhobenen Beil verfolgt. Die Polizei musste vermehrt eingreifen und stellte fest, dass der Beklagte oftmals stark alkoholisiert war. 

 

Auf Grund der unerträglichen Lebensumstände zoge die Klägerfamilie aus und kaufte ein neues Haus. 

 

Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass bereits weitere Strafverfahren gegen den Beklagten liefen, unter anderem wegen Nachstellung/Stalking und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. 

Des weiteren hatte die Beklagte nach Auffassung des Gerichts die vorvertragliche Aufklärungspflicht hinsichtlich des auffälligen Verhaltens ihres Sohnes nicht erfüllt.  

 

Letztendlich sah das Gericht die Beklagten in der Pflicht, den Klägern die Kosten für den Umzug, den Notar und der Grunderwerbssteuer des neuen Hauses zu erstatten.