Tierhalterhaftung: Ersatz wertübersteigender Behandlungskosten

OLG Celle, Urteil vom 15.02.2023, Az.: 20 U 36/20

Mit diesem aktuellen Urteil folgt das OLG Celle einem Trend, der nun auch in der Rechtsprechung nicht mehr aufzuhalten ist: die Abkehr von rein wirtschaftlichen Erwägungen, wenn es um das Leben eines Tieres geht.

Im Sommer 2019 hatte der 24 Jahre alte Wallach des Klägers einen Wert von etwa 300 €. Er diente zu dieser Zeit als Beistellpferd. Der Wallach floh vor einem Hund, der auf die Koppel gelaufen war. Das Pferd erlitt dabei schwere Verletzungen. Infolge dieser ließ der Kläger das Pferd für mehr als 14.000 € in der Tierklinik operieren.

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle entschied, dass die Halterin des Hundes für den gesamten Schaden aufkommen muss. Der Fluchtinstinkt des Pferdes spielte bei der Entstehung des Schades zwar eine Rolle, dennoch überwog der Fakt, dass der Hund den Wallach über den Weidezaun und bis in den nächsten Ort gejagt hatte. 

Obwohl die Behandlungskosten den Wert des Pferdes um das 49-fache überstiegen, seien diese vollständig zu ersetzen. Hinsichtlich der Verantwortung, die ein Mensch für das Tier als Lebewesen trägt, sind außerdem sämtliche Umstände abzuwägen. Beispielsweise der, dass das Pferd das erste war, welches der Kläger gekauft hatte und zu dem dieser von Anfang an eine ausdrücklich enge Bindung verspürte. Der Kläger hatte das Pferd außerdem kurz nach dessen Geburt erworben und auf dem Wallach das Reiten erlernt. Vor dem Unfall war dieser in einem sehr guten Zustand.