Pressemitteilung Nr. 33 des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 02.03.2016
Schon lange haben sich die Pferdebesitzer in Deutschland gewünscht, sich im Todesfall von ihrem treuen Weggefährten respekt- und würdevoll verabschieden zu können. Bisher war die Einäscherung von Pferden in Deutschland nicht erlaubt. Mit der Gesetzesänderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 20.03.2016 wird dieses nun aber möglich sein.
Laut der Europäischen Verordnung galten Pferde bislang nicht als Heimtier, sodass eine Einäscherung bisher verboten war. Stattdessen mussten die Pferdebesitzer ihr Tier in einer Tierkörperverwertung entsorgen. Mit der Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes haben die Pferdehalter nunmehr die Möglichkeit, ihr Tier nach dem Tod in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte, dass man damit dem Wunsch vieler Besitzer nachkomme.
Bisher war die Pferdeeinäscherung nur im Ausland, wie z.B. in den Niederlanden erlaubt.