14 Tage Rügefrist nach Ankaufsuntersuchung

OLG Hamm, Urteil vom 9.3.2010 – 29 U 140/09

Die Durchführung einer sogenannten „Ankaufsuntersuchung“ bei Kauf eines Pferdes, wird immer wieder gerne in Anspruch genommen. Sie soll Klarheit über den Gesundheitszustand des Pferdes verschaffen und liegt dabei im Interesse beider Vertragspartner. Dem Käufer dient sie in erster Lage als Entscheidungsgrundlage, dem Verkäufer bietet sie Informationen über sein Haftungsrisiko.

 

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm kann in der Vereinbarung einer Ankaufsuntersuchung zum einen die Abrede liegen, dass der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wird. Der Käufer könne das Ergebnis der Ankaufsuntersuchung bei einem nachteiligen Befund sodann entweder billigen oder vom Vertrag zurücktreten. Das dürfe insbesondere dann der Fall sein, wenn die gegenseitigen Leistungen noch nicht vor Durchführung der Ankaufsuntersuchung erbracht wurden. Auf der anderen Seite käme aber auch die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung oder eines Rücktrittsvorbehaltes in Betracht.

 

Im vorliegenden Falle hatte die Klägerin das ältere Pferd der Beklagten, trotz eines bekannten Chips und einer Herzerkrankung gekauft. Beide Parteien gingen davon aus, dass die Ankaufsuntersuchung, die wenige Tage nach dem Kauf erfolgen sollte, ohne besondere Befunde bleiben würde. Aus diesem Grunde waren auch keinerlei Angaben zum Rücktrittsrecht im Kaufvertrag geregelt. Im Zuge der Ankaufsuntersuchung wurde allerdings ein weiterer gesundheitlicher Mangel – ein Ton des Pferdes, auch als Kehlkopfpfeifen bekannt -  festgestellt.

 

Die Klägerin konnte nach Auffassung des Gerichts einem Monat nach der AKU vom Rücktrittsrecht keinen Gebrauch mehr machen, da die Rüge des Befundes nach Angaben binnen zwei Wochen hätte erfolgen müsse. Ansonsten könnten die Gewährleistungsrechte diesbezüglich nicht mehr geltend gemacht werden. Dies ergebe sich aus dem alten Handelskaufrecht. Demnach muss der Mangel an einer Sache nach Feststellung unverzüglich dem Verkäufer angezeigt werden.