Die Punktereform – Was wird ab Mai teurer?

Geld
Die Punktereform wird teuer

 

Ab dem 01.05.2014 greift die „Flensburger Punktereform“. Das „Verkehrszentralregister“ wird dann nicht nur zum „Fahreignungsregister“, sondern es werden auch einige Buß- und Verwarngelder deutlich angehoben.

 

Verstoß

alt

neu

Handyverstoß

40 €     

60 €

Winterreifenpflicht

40 €

60 €

Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen

40 €

60 €

Missachtung der Kindersicherungspflicht

40 €

60 €

Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich

40 €

60 €

HU-Frist mehr als acht Monate überschritten

40 €

60 €

Verstoß gegen Ladungssicherungsvorschriften

50 €

60 €

Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt

50 €

70 €

Fahren Ohne Zulassung

50 €

70 €

Vorfahrtsverstoß

50 €

70 €

Fahren ohne Begleiter als 17-Jähriger

50 €

70 €

nicht verkehrssicherheitsrelevante Verstöße

 

 

Rechtswidriges Befahren einer Umweltzone

40 €

80 €

Fehlendes Kennzeichen

40 €

60 €

Kennzeichen abgedeckt (Glas/Folie)

50 €

65 €

Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage

50 €

65 €

Behinderung durch Parken in einer Feuerwehrzufahrt

50 €

65 €

Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW

380 €

570 €

 

Achtung: Verstöße werden zukünftig erst ab einer Geldbuße von 60 € (statt bisher 40 €) eingetragen. Nicht verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden zukünftig nicht mehr eingetragen.

 

Quelle: Mielchen, Verfehlte Transparenz bei vielfacher Verböserung – Die Reform des Verkehrszentralregisters, ZRP 2/2013 S. 45ff..