Wegeunfall – Wer zahlt was?

 

Bei Unfällen auf dem Weg von der oder zur Arbeit übernimmt die Berufsgenossenschaft einen Teil der unfallbedingten Kosten. Einzelne Positionen, wie zum Beispiel das Schmerzensgeld, sind jedoch gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

 

 

Die BG übernimmt:

 

  • Sämtliche Heilbehandlungskosten inkl. Physiothearpie

  • Die Kosten des Rettungswagens

  • Fahrtkosten

  • Die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu 64,00 EUR pro Tag

  • Die Kosten für eine beschädigte Brille

  • Verletztengeld ab der 7. Woche nach dem Unfall

  • Ggfs. Verletzenrente

 

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt:

 

  • Schmerzensgeld

  • Sachschäden (Kfz, Fahrrad, Kleidung etc.)

  • Kosten für die Haushaltshilfe soweit sie über BG-Satz hinausgehen

  • Verdienstausfallschäden