Webinar Schmerzensgeld - Teil I Die außergerichtliche Geltendmachung

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In der Regel wird ein Schmerzensgeldanspruch zunächst gegenüber der gegnerischen (Kfz-) Haftpflichtversicherung geltend zu machen sein. Hierbei ist Schnelligkeit gefragt, um Nachteile, etwa durch konstruierte Versicherungsfragebögen, zu vermeiden. Der Mandant sollte eindringlich gebeten werden, schon vorhandene Fragebögen nicht abzusenden und Schweigepflichtentbindungserklärungen der Versicherung nicht zu unterschreiben.

 

Die Versicherung sollte schnellstmöglich durch ein erstes Anschreiben kontaktiert werden. Liegen die Versicherungsdaten nicht vor, kann eine telefonische Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer gestellt werden. In das Anschreiben gehört, soweit möglich, eine ausführliche Schilderung des Unfallgeschehens, der Hinweis, dass man bereits einen Arztbericht angefordert hat und dass sämtliche ärztliche Unterlagen auch in Zukunft eigenständig eingeholt werden sowie falls ein Ermittlungsverfahren läuft, der Hinweis, dass man die Ermittlungsakte ebenfalls angefordert hat. Am besten sollten diese Unterlagen zeitgleich tatsächlich angefordert werden. Hierzu ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Mandanten notwendig.

 

Sobald ein Arztbericht vorliegt, kann der Schmerzensgeldanspruch gegenüber der Versicherung beziffert und geltend gemacht werden. In den wenigsten Fällen wird die Heilbehandlung des Mandanten zu diesem Zeitpunkt schon vollkommen abgeschlossen sein. Es bietet sich daher an, zunächst einen Vorschussbetrag, gemessen an dem aktuellen Stand der Heilbehandlung, geltend zu machen.

 

Folgende Angaben sind in dem Forderungsschreiben unerlässlich: Ärztliche Diagnose, (bisherige) Dauer der Heilbehandlung einschließlich der bisherigen Behandlungstermine, Dauer eines etwaigen stationären Aufenthalts, Operationen, weitere Heilbehandlungsmaßnahmen z.B. Physiotherapie, (bisherige) Dauer der Arbeitsunfähigkeit, sind Dauerschäden zu erwarten, Angaben zur Narbenbildung. Um die Gesundheitsbeeinträchtigung plastischer zu schildern, sollten zudem Lichtbilder und eine ausführliche Beschreibung der erlittenen Schmerzen (Schmerztagebuch) beigefügt werden.

 

In der nächsten Folge erfahrt ihr, wie man die Höhe des Schmerzensgeldanspruches bestimmt.