Im Fahrerlaubnisrecht kommt es immer wieder zu Unsicherheiten und Begriffsverwirrungen. Handelt es sich um ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis? Was ist der Unterscheid? Wie bekomme ich die Fahrerlaubnis wieder?
So sieht´s aus:
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Fahrverbot |
Entziehung der Fahrerlaubnis |
Was ist was? |
Denkzettel und Besinnungsmaßnahme neben Geldstrafe (Nebenstrafe §44 StGB) oder Geldbuße (§25 StVG) |
Maßregel der Besserung und Sicherung (§69 StGB) oder verwaltungsrechtliche Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde (§3 StVG iVm §§ 46 ff FeV) bei Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen oder Erreichen von 18 (neu ab 01.05.2014, dann 8) Punkten |
Durch wen? |
Gericht Bußgeldbehörde |
Gericht Fahrerlaubnisbehörde |
Wie lange? |
1-3 Monate (Fahrverbotsfrist beginnt mit Abgabe in amtliche Verwahrung oder ab Rechtskraft) |
Sperrfrist zur Neuerteilung 6 Monate bis fünf Jahre, in Extremfällen lebenslange Sperre möglich (Sperrfrist beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung zu laufen) |
Wie bekomme ich die Fahrerlaubnis wieder? |
Automatisch nach Ablauf des Fahrverbots. |
Fahrerlaubnis muss bei Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden, frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperre. |