Schmerzensgeld für Angehörige

In einzelnen Fällen haben auch die Angehörigen von Unfallopfern einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

 

Entscheidend ist, dass der Betroffene eine eigene gesundheitliche Beeinträchtigung mit nach allgemeiner Verkehrswauffassung anzuerkennendem Krankheitswert erlitten hat, die über die herkömmlichen Beeinträchtigungen hinausgeht.

 

Ich empfehle zum Thema das Urteil des OLG Frankfurt vom 19.07.2013, Aktenzeichen 1 U 32/12.

 

Das Gericht hatte einer Mutter ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR zugesprochen. Nach dem Unfalltod Ihrer Tochter litt die Frau an einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer schweren depressiven Episode und anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen.