Der gläserne Autofahrer - Wem gehören die Fahrzeugdaten?

 

Mit der Frage beschäftigt sich in diesen Tagen der 52. Verkehrsgerichtstag in Goslar. Die Gesetzeslage ist unklar.

 

Die zahlreichen elektronischen Geräte des Fahrzeugs sammeln täglich Unmengen von Daten. Es gibt nahezu keinen Wert der nicht gemessen wird. Einparkkameras, Augenkameras und Abstandswarner dokumentieren das Fahrverhalten lückenlos. Eine einheitliche Regelung für die Verwendung der Daten gibt es in Deutschland bisher nicht.

 

Derzeit ist es dem Fahrer kaum möglich, an diese Daten zu gelangen. Zudem hat er keinerlei Kontrolle über die Verwendung der Daten. Auf den größten Teil der Daten haben momentan allein die Autohersteller Zugriff. Sie verwenden die Daten vor allem, um Ansprüche Ihrer Kunden, etwa bei Garantieschäden, abzuwehren.

 

Eine einheitliche gesetzliche Regelung ist unerlässlich. Vor allem sollte klar definiert sein, welche Daten genau erhoben werden, wie lange sie gespeichert werden sowie ob und wie eine Weiterleitung erfolgen darf. Da die Rechte an den Daten meines Erachtens dem jeweiligen Fahrer zustehen, wäre für die Weitergabe zudem eine frei widerrufliche Einverständniserklärung notwendig. Auch sollte der Betroffene die Möglichkeit haben, die Daten jederzeit einzusehen und zu löschen.

 

Das in Hinblick auf den NSA-Skandal ohnehin brisante Thema wird mit der europaweiten Pflicht zum Notrufsystem eCall für Neuwagen ab Oktober 2015 noch weiter an Relevanz gewinnen.