Neuer Schmerzensgeldprozess um McDonald´s Kaffee

 

Von den in den USA ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträgen können meine Mandanten nur träumen. Genau 20 Jahre nach dem ersten spektakulären Prozess um McDonald´s-Kaffee ist in Los Angeles nun eine neue Klage anhängig. Die Klägerin Paulette Carr hatte am Drive-in-Schalter einer McDonald´s-Filiale auf dem Sepulveda Boulevard einen Kaffee bestellt. Bei der Übergabe am Fenster fiel der Plastikdeckel, der offensichtlich nicht fest auf dem Becher saß, hinunter und das heiße Getränk ergoss sich über Carr, die dadurch Verletzungen erlitten haben will. Einzelheiten zur Schwere der Verletzungen oder zur Höhe des geforderten Schmerzensgeldes sind bisher nicht bekannt.

 

Im Jahre 1994 hatte die McDonald´s Kundin Stella Liebeck von einem Gericht in New Mexiko zunächst 2,9 Millionen Dollar zugesprochen bekommen. Sie hatte sich Verbrennungen an den Oberschenkeln zugezogen, als sie den heißen Kaffee bei dem Versuch, Milch und Zucker in den zwischen ihren Beinen platzierten Becher zu geben, verschüttete. Die Summe wurde zwar im weiteren Prozessverlauf auf 640.000 Dollar reduziert, dennoch sorgte der Prozess weltweit für Aufsehen.

 

Zum Vergleich: Deutsche Gerichte halten bei fremdverschuldeten Verbrühungen durch heißen Kaffee lediglich einen Schmerzensgeldbetrag um die 1.000 EUR für angemessen (z.B. AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 24.07.2007, Az. 6 C 381/06).

 

Wir sind gespannt, welchen Betrag meine amerikanische Kollegin Sheri Manning für ihre Mandantin erstreiten wird.