50 % Mitverschulden bei Eingriff in Hundebeißerei

 

OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2011, Az.: 6 U 72/11

 

Der Tierhalter, der in Sorge um seinen Hund in eine Beißerei zwischen seinem und einem fremden Hund mit ungeschützter Hand eingreift, um die Tiere zu trennen und dabei selbst verletzt wird, muss sich eine Mitverschuldensquote von 50 % anrechnen lassen.

 

Der Hund der Beklagten hatte sich von der Leine gerissen und war auf den angeleinten Hund der Klägerin zugestürmt. Als der Hund der Klägerin knurrte, biss der Hund der Beklagten mehrfach zu. Die Klägerin versuchte mit ihrer ungeschützten Hand, die Tiere zu trennen. Der Hund der Beklagten biss die Klägerin daraufhin in die Hand und verletzte das Endglied des linken Zeigefingers derart stark, dass es amputiert werden musste. Die Klägerin war nach einem 4-tägigen Krankenhausaufenthalt 3 Monate arbeitsunfähig.  

 

Nach Ansicht des Gerichts sei der von Klägerin mit mindestens 5.000,00 EUR geltend gemachte Schmerzensgeldanspruch zwar angemessen jedoch nur hälftig von der Beklagten zu tragen. Auch bezüglich Ihres weiteren Schadensersatzanspruchs müsse sich die Klägerin eine hälftige Kürzung anrechnen lassen. Bei Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge sei es angemessen, die Mitverschuldensquote mit 50 % zu bemessen.

 

Das zuvor befasste Landgericht hatte die Klage zunächst ganz abgewiesen mit der Begründung der Verursachungsbeitrag der Klägerin überwiege so stark, dass die Tiergefahr auf der Beklagtenseite zurücktrete.