Fehler bei Ankaufsuntersuchung - Haftungsausschluss unwirksam

 

OLG Hamm, Urteil vom 05.09.2013, Az.: 21 U 143/12

 

Die Klägerin hatte von einem Pferdehändler eine vermeintlich vier Jahre alte Schimmelstute erworben. Dieser hatte die beklagte Tierarztpraxis mit der Ankaufsuntersuchung beauftragt und hierbei eine Haftungsfreizeichnung erteilt. Der bei der Beklagten beschäftigte Tierarzt, der die Untersuchung durchführte, wies die Klägerin nicht darauf hin, dass die Stute tatsächlich erst 2,5 Jahre alt war. Dies war an dem vollständigen Milchgebiss des Tieres deutlich zu erkennen.

 

Nach Ansicht des 21. Zivilsenats des OLG Hamm sei eine Haftungsfreizeichnung ausschließlich zu Lasten der Käuferin unwirksam (anders der 12. Zivilsenat OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2013, Az.: 12 U 178/12). Der  für die Beklagte tätige Tierarzt habe seine Pflicht verletzt indem er die sich aus dem Milchgebiss ergebenen Zweifel an dem im Equidenpass angegebenen Geburtsdatum nicht äußerte. Die Beklagte habe der Klägerin den durch die fehlerhafte Beratung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser beinhalte die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Behandlung der Stute bis zum Erreichen des vierten Lebensjahrs in Höhe von 4.500,00 EUR.