Neue EU Pferdepass-Verordnung ab Januar 2016

Bereits im Februar 2015 hat die EU eine neue Pferdepass-Verordnung verabschiedet, die in allen Mitgliedsstaaten ab dem 1. Januar 2016 gültig sein wird. Mit den neuen Beschlüssen geht es hauptsächlich darum, die Erfassung aller in der EU geborenen Pferde zu optimieren, für eine bessere Lebensmittelsicherheit bei Schlachtpferden zu sorgen und möglichen Betrug auf dem Pferdemarkt zu erschweren.


Hierzu müssen alle EU-Mitgliedstaaten bis spätestens zum 1. Juli 2016 zentrale Datenbanken einrichten, in die alle Daten der Pferde der Mitgliedstaaten einzulesen sind. Dies beinhaltet, dass alle Equidenpässe, die nicht im aktuellen Haltungsland ausgestellt wurden, ab 2016 bis spätestens 30 Tage nach Pferdepassausgabe neu registriert werden müssen.


Um in Zukunft zu verhindern, dass falsches Pferdefleisch konsumiert wird, müssen, wie bereits bekannt, alle Pferde, die nach dem 1. Juli 2009 geboren sind, mit einem Mikrochip ausgestattet werden. Darüber hinaus, sollen nun auch die zentralen Datenbanken helfen, die Pässe an solchen Stellen besser kontrollieren zu können.


Weiterhin wurde beschlossen, dass Abkürzungen bei den Abzeichen vermieden werden sollen, die genaue, überprüfte Stelle des Transponders in das Abzeichen-Diagramm eingetragen werden soll und zusätzliche Seiten, etwa über den Nachweis von Kastrationen oder die exakte Dokumentation verabreichter Arzneimittel geschaffen werden sollen.


Es ändert sich aber nichts an dem obersten Gebot, dass jeder Pferdehalter die Verantwortung für einen stets korrekten Pferdepass übernimmt!

                                                                                                                                                                                                           Pauline Thoma, Wissenschaftliche Mitarbeiterin