Die Haftung des Pferdepensionsbetriebes Teil III - Tierklinik ja oder nein?

Shire Horses
Tierklinik ja oder nein?

 

Der Betreiber einer Pferdepension ist in der Regel nicht verpflichtet, ein Pferd selbst in die Tierklinik zu bringen. Nach der Auffassung des Landgerichts Coburg in seinem Urteil vom 07.03.2012, Az. 21 O 402/11 dürfen die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nicht derart hoch geschraubt werden, dass eine Zufallshaftung droht. Das Pferd der Klägerin war an einer Kolik erkrankt. Der beklagte Stallbesitzer hatte umgehend den Tierarzt informiert.  Dieser hatte zunächst nur ein Medikament verabreicht, bei seinem zweiten Besuch aber erklärt, dass es erforderlich sei, das Tier in die Klinik zu bringen.

Während des gesamten Vormittags war die Pferdehalterin für den Pensionsinhaber nicht zu erreichen gewesen. Zwei Reiterinnen hatten sogar das Anwesen der Klägerin aufgesucht und dort rund zweieinhalb Stunden erfolglos auf diese gewartet. Gegen 14.40 Uhr verbrachte der Lebensgefährte der Klägerin das Tier in die Klinik. Einer OP stimmte diese nicht zu, sodass das Pferd am Folgetag eingeschläfert werden musste. Die Klägerin rügte, dass der Pensionsinhaber das Pferd nicht unverzüglich selbst in die Klinik verbracht hatte. Das Landgericht stellte jedoch keinerlei Pflichtverletzung des Stallbesitzers fest und wies die Klage ab.