Anhängerführerschein – Die neuen Möglichkeiten

Gespann mit Pferdeanhänger
Anhängerführerschein 2013

 

Mit dem Frühling beginnt für uns Reiter auch die Zeit der Turniere und Lehrgänge. Jedes Wochenende sind zahlreiche Gespanne unterwegs. Seit im letzten Jahr das Führerscheinrecht reformiert wurde, ist es auch für jüngere Pferdefreunde, die ihren Führerschein nach dem 01.01.1999 gemacht haben, nicht mehr zwingend notwendig zum Fahren mit einem Pferdeanhänger den Führerschein der Klasse BE zu erwerben.

 

Die neue „Zwischen-Klasse“ B96 ermöglicht es, im Rahmen einer 1-tägigen Fahrerschulung ohne Prüfung die Befähigung zum Ziehen schwererer Anhänger zu erlangen. Die Schulung wird von nahezu allen Fahrschulen durchgeführt. Die Teilnahme kostet um die 250,00 EUR und somit in etwa die Hälfte des BE-Führerscheins. Am Ende der Schulung erhält man eine Teilnahmebestätigung. Wird diese bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt, erfolgt die Eintragung „B96“ in den vorhandenen Führerschein.

 

In der folgenden Übersicht sehen Sie auf einen Blick, was mit welcher Führerscheinklasse erlaubt ist:

 

Führerscheinklasse

Zulässige Gesamtmasse

 

B

3.500 kg (des Gespanns)

 

B96

4.250 kg (des Gespanns)

 

BE

3.500 kg (des Anhängers)

 

 

Achtung:

 

  • Ein Zugfahrzeug mit der notwendigen Anhängelast hat in der Regel eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 2.000 kg.

  • Ein 2er-Pferdeanhänger hat in der Regel eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 2.000 kg.

  • Ein 1er-Pferdeanhänger hat in der Regel ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 1.500 kg.

 

Fragen? Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.) per E-Mail info@kuestenkanzlei.de oder unter 0163-2887175.