Schluss mit hohen Anzahlungen für Pauschalreisen

Flughafen Gate
Hohe Anzahlungen waren bei Pauschalreisen bisher an der Tagesordnung

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2014, Az.: 16 U 78/13

 

LG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2013, Az.: 12 O 417/12

 

Auch im Reiserecht gilt grundsätzlich das Zug-um-Zug-Prinzip, wonach Kunden erst dann zahlen müssen, wenn sie Ihre Leistung auch erhalten haben.

 

Wer schon mal eine Pauschalreise gebucht hat, kennt das Problem. Zähneknirschend zahlt man eine Anzahlung von meist um die 30 % des Reisepreises, obwohl der Antritt der Reise noch weit in der Zukunft liegt.

 

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen fünf führende Unternehmen der Pauschalreisenbranche (TUI Deutschland GmbH, Bucher Reisen GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH, Urlaubstours GmbH sowie L´TUR Tourismus GmbH) Klage erhoben. Die Veranstalter fordern 25-100% des Reisepreises bereits bei der Buchung.

 

Nun sind die ersten Urteile da. Die Gerichte bestätigten, dass die Reiseveranstalter mit Ihren entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Zug-um-Zug-Prinzip verstoßen. 25 % beziehungsweise 30 % des Reisepreises seien als Anzahlung bei der Buchung zu viel. Auch die Fälligkeit des Restreisepreises bereits 40 Tage vor Antritt der Reise benachteilige die Kunden unangemessen.