Die Schweiz macht´s vor – Rollkur seit dem 01.01.2014 gesetzlich verboten

 

Die neue Schweizer Tierschutzverordnung beinhaltet zwei Novellierungen, die Tierschützer und Pferdefreunde sehr begrüßen. Als erstes Land weltweit verbietet sie das übermäßige und gewaltsame Einrollen des Pferdehalses per Gesetz. In Artikel 21 „Verbotene Handlungen bei Pferden“ heißt es unter Ziffer h „Bei Pferden sind zudem verboten: Methoden, mit denen eine Überdehnung des Pferdehalses oder –rückens bewirkt wird (Rollkur)“.

 

Auch hierzulande sorgt die Debatte über diese fragwürdige „Trainingsmethode“ immer wieder für Zündstoff. Ein eindeutiges Statement hatte das Amtsgericht Starnberg im Jahre 2012 abgegeben, als es eine 44-Jährige wegen des regelmäßigen Anwendens der Rollkur gepaart mit reiner Boxenhaltung ihrer drei Pferde zu einer Geldstrafe in Höhe von 27.000,00 EUR verurteilte. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gingen in die Revision.

 

Neben der Rollkur wird in der Schweiz nun zudem dass Barren, bei dem das Pferd mit unterschiedlichen schmerzhaften Maßnahmen zu einem Anziehen der Beine über dem Sprung gezwungen wird, als verbotene Handlung aufgeführt (Artikel 21 Ziffer g Schweizer Tierschutzverordnung).

 

Liebe FEI, lieber deutscher Gesetzgeber - die Schweiz macht´s vor - diesem guten Beispiel gilt es nun zu folgen.