18.000,00 EUR Schmerzensgeld nach dauerhaftem Haarverlust durch Blondierung

 

OLG Koblenz, Urteil vom 22.07.2013, Az. 12 U 71/13

 

Laut dem OLG Koblenz rechtfertigt vor allem die gravierende seelische Belastung, die die Geschädigte seit dem verhängnisvollen Friseurbesuch zu erleiden hat, ein derart hohes Schmerzensgeld.

 

Bereits während des Einwirkens der Blondierung hatte die 18-Jährige Klägerin die beklagte Inhaberin des Friseursalons auf ein Jucken und Brennen ihrer Kopfhaut aufmerksam gemacht. Diese schritt jedoch nicht ein, sondern setzte die Behandlung fort.

 

Die Klägerin erlitt eine toxische Kontaktdermatitis, ausgelöst durch das Blondierungsmittel. Es zeigte sich zunächst eine Schwellung im Gesicht. Anschließend starb in mehreren Bereichen der Kopfhaut Gewebe ab, was an diesen Stellen wiederum zu einem dauerhaften Haarverlust führte. Die Klägerin musste sich einigen stationären Behandlungen unterziehen, woraufhin sie  gezwungen war, ein Schuljahr zu wiederholen. Die seelische Belastung durch die Entstellung führte zudem dazu, dass die Klägerin ein geplantes Praktikum nicht absolvieren konnte.

 

Nach Ansicht des Gerichts fällt hier die erhebliche seelische Belastung besonders ins Gewicht.  Die Klägerin leide unter einer Latexallergie und es sei nicht sicher, ob sie jemals eine Perücke tragen könne. Das Wissen um die Entstellung werde sie insbesondere als Jugendliche und Heranwachsende daran hindern, alle Möglichkeiten der Persönlichkeitsbildung und Lebensführung sowie des Umgangs mit anderen Jugendlichen und Heranwachsenden wahrzunehmen und ihr Selbstbewusstsein einschränken.