Vertragsrecht

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Aktuelles zum Vertragsrecht

„…Prüfen Sie, ob Ihr Mobilfunkvertrag zu Ihren tatsächlichen Bedürfnissen passt…!“

 

Landgericht Münster, Urteil vom 18.01.2011, Az.: 6 S 93/10

 

Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihren Kunden einen Tarif anzubieten, der zu den jeweiligen Bedürfnissen passt.

 

Der Mobilfunkanbieter E-Plus hatte einen Kunden auf Zahlung von 1.000,00 EUR für das Herunterladen von 50 MB Daten verklagt. Ohne Erfolg. In zweiter Instanz gab das Landgericht Münster dem Kunden Recht. Er musste die teure Handyrechnung nicht bezahlen.

 

Nach einer ausführlichen Beratung im Shop hatte sich der Kunde für den volumenabhängigen Tarif „Time&More All In 500“ zu einer monatlichen Grundgebühr in Höhe von 42,50 EUR entschieden. Zusätzlich mietete er ein Smartphone für monatlich 19,00 EUR. Das Smartphone verfügte über ein Navigationsprogramm, welches z.B. zur Aktualisierung des Kartenmaterials Zugriff auf das Internet nimmt.

 

Der Kunde nutze das Smartphone sodann nur drei- bis viermal zum Surfen im Internet sowie zur Navigation. Bereits drei Tage später wurde die SIM-Karte wegen des Erreichens der 1.000,00 EUR–Kostengrenze gesperrt. Der Kunde hatte etwa 50 MB Daten heruntergeladen.

 

Nach Auffassung des Gerichts hätte der Mobilfunkanbieter über die Funktionen des Smartphones und die damit verbundenen Kosten umfassend aufklären müssen. Insbesondere wäre der Verkäufer im Shop verpflichtet gewesen, den Kunden auf die Gefahren der Nutzung des Smartphones in Verbindung mit einem verbrauchsabhängigen Tarif hinzuweisen. Er hätte ihm zur Vermeidung dieser

 

Kostenfalle zu einer Datenflatrate raten müssen. Insofern habe der Mobilfunkanbieter seine Aufklärungspflicht verletzt.

 


Wie wird mein Fall bearbeitet?

 

1. Nach unserem Telefonat, Gesprächstermin oder E-Mailkontakt übermitteln Sie mir Ihre Unterlagen, das Mandantenblatt sowie eine unterzeichnete Vollmacht.

 

2. Umgehend nach Erhalt wird Ihre elektronische Akte angelegt.

 

3. Noch am selben Tag wird die Gegenseite informiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird sofort ein erstes Forderungsschreiben versendet.

 

4. Wenn notwendig wird Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktiert.

 

5. Ich setze eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen.

 

6. Sie erhalten sowohl meine Schreiben als auch sämtliche eingehende Schreiben unmittelbar nach Versendung/Eingang per E-Mail. So sind Sie jeder Zeit auf dem neusten Stand.

 

7. Eingehende Zahlungsbeträge werden noch am selben Tag an Sie weitergeleitet.

 

8. Die Abrechnung meiner Gebühren erfolgt erst nach Abschluss der Angelegenheit.

 

9. Ich verstehe die Bearbeitung Ihres Falles als „Teamwork“. Ein enger Kontakt mit Ihnen ist mir sehr wichtig. Tauchen Fragen auf, werde ich mich sofort mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte scheuen auch Sie sich nicht, mich anzurufen oder mir eine E-Mail zu schreiben, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

 

10. Ich betreue nicht nur Mandanten in Schleswig-Holstein sondern bin BUNDESWEIT tätig!