Werkverträge

 

Mit dem Werkvertrag kommen die meisten durch die Beauftragung eines Handwerkers in Kontakt. Sei es der Abfluss, der repariert werden muss oder das Dach, das neu eingedeckt wird.

 

 

Gelingt die Reparatur nicht wie erwartet und zeigen sich Mängel an der Leistung der Handwerker, benötigt der Auftraggeber oft anwaltliche Unterstützung, um seine Ansprüche  durchzusetzen, da das Werkvertragsrecht einige Besonderheiten und Tücken aufweist.

 

 

Haben Sie Ärger mit mangelhaften Handwerksleistungen? Gerne prüfe ich, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

 

 

Meine Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

 

Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung (10 min.). Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0431-77563613 oder über das Onlineformular.