Haushaltsführungsschaden

 

Verletzungen jeglicher Art schränken den Betroffenen meistens ganz erheblich in der Haushaltsführung ein. Er ist auf fremde Hilfe angewiesen.

 

  • Auch wenn diese meistens aus dem familiären Umfeld geleistet wird, handelt es sich um eine ersatzfähige Schadensposition.

 

  • Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist sehr komplex und berücksichtigt neben einem festen Stundensatz den Grad der verletzungsbedingten Behinderung bei den einzelnen Tätigkeiten ebenso wie den durchschnittlichen Arbeitsaufwand im Haushalt des Betroffenen. 

 

  • Anhaltspunkte bieten die Tabellen zum Haushaltsführungsschaden von Schulz/Borck und Pardey.

 

  • Die Berechnung sollte stets von einem hierauf spezialisierten Anwalt vorgenommen werden, geht es doch in der Regel um ganz erhebliche Beträge.

 

Ich habe mich im Rahmen meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit ganz besonders auf die komplizierte Berechnung eben dieser komplexen Personenschäden spezialisiert.

 

 

Sie möchten Ihren Haushaltsführungsschaden geltend machen? Nutzen Sie meine Erfahrung und Spezialisierung in diesem Bereich. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.