Pferderecht

„…als begeisterte Reiterin und Pferdehalterin berate und vertrete ich Sie fachkundig in allen pferderechtlichen Angelegenheiten, hierbei steht mir ein erfahrenes Expertenteam zur Seite…“


Aktuelles zum Pferderecht

„…Auch eine nicht indizierte Operation stellt einen Behandlungsfehler dar…!“

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.01.2013, Az.: 24 U 91/12

 

Schadensersatz nach fehlerhafter und nicht indizierter Teilentfernung des medialen Griffelbeins.

 

Mit dem Beschluss hat das OLG Frankfurt a.M. den Berufungskläger auf seine Absicht hingewiesen, die Berufung gegen das zu Grunde liegende Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21.03.2013 zurückzuweisen.

 

Nach einer ausführlichen Beweisaufnahme, war das Landgericht zu der Überzeugung gelangt, dass die vom Berufungskläger durchgeführte operative Teilentfernung des medialen Griffelbeins des Pferdes weder indiziert noch frei von Kunstfehlern war. Der Senat bestätigte nun dieses Beweisergebnis. Es decke sich mit der Gesamtwürdigung des Prozessstoffs und der Zeugenaussagen sowie den Feststellungen der Sachverständigen.

 

Der Berufungskläger hatte die Operation durchgeführt, ohne auch nur eine einzige zielgerichtete konservative tierärztliche Behandlung durchgeführt zu haben. Ein solche wäre jedoch auf Grund der auf den Röntgenbildern sichtbaren minimalen Knochenreaktion eher angezeigt gewesen.

 

 Ausgelöst durch die nicht indizierte erste Operation kam es zu einer massiven Kallusbildung am Griffelbeinstumpf und einer massiven Zubildung am Röhrbein. Zur Vermeidung einer chronischen Lahmheit war nun eine weitere Operation erforderlich. In der Aufwachphase stürzte das Pferd und verstarb.

 

Das Gericht bestätigt ferner die Auffassung des Landgerichts, dass die vor der ersten Operation vorhandene Schwellung in Bezug auf den Verkehrswert des Pferdes nicht mindernd zu berücksichtigen sei, da sie durch eine konservative Behandlung behebbar gewesen wäre.

 


Wie wird mein Fall bearbeitet?

 

1. Nach unserem Telefonat, Gesprächstermin oder E-Mailkontakt übermitteln Sie mir Ihre Unterlagen, das Mandantenblatt sowie eine unterzeichnete Vollmacht.

 

2. Umgehend nach Erhalt wird Ihre elektronische Akte angelegt.

 

3. Noch am selben Tag wird die Gegenseite informiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird sofort ein erstes Forderungsschreiben versendet.

 

4. Wenn notwendig wird Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktiert. Gegebenen Falls werden tierärztliche Behandlungsberichte angefordert und mein Expertenteam mit der Erstellung von Gutachten beauftragt.

 

5. Ich setze eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Für die Übersendung des Tierarztberichtes setzte ich eine Frist von 14 Tagen.

 

6. Sie erhalten sowohl meine Schreiben als auch sämtliche eingehende Schreiben unmittelbar nach Versendung/Eingang per E-Mail. So sind Sie jeder Zeit auf dem neusten Stand.

 

7. Eingehende Zahlungsbeträge werden noch am selben Tag an Sie weitergeleitet.

 

8. Die Abrechnung meiner Gebühren erfolgt erst nach Abschluss der Angelegenheit.

 

9. Ich verstehe die Bearbeitung Ihres Falles als „Teamwork“. Ein enger Kontakt mit Ihnen ist mir sehr wichtig. Tauchen Fragen auf, werde ich mich sofort mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte scheuen auch Sie sich nicht, mich anzurufen oder mir eine E-Mail zu schreiben, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

 

10. Ich betreue nicht nur Mandanten in Schleswig-Holstein sondern bin BUNDESWEIT tätig!