Hundebisse

„… insbesondere Kinder sind nach Bissverletzungen schwer traumatisiert. Leider sind auch Entstellungen keine Seltenheit. Ein fachkundiger und erfahrener Rechtsbeistand ist jetzt besonders wichtig!"


Aktuelles zu Hundebissen

„…Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter unerlässlich und in den meisten Bundesländern Pflicht…!“

 

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 11.06.2012, Az.: 20 U 38/11

 

Die Hundehalterhaftung, greift auch dann, wenn der Halter keinerlei Möglichkeit hat, auf sein Tier einzuwirken.

 

Die Beklagte ist Halterin eines Schäferhundes. Diesen hatte sie zur Behandlung in die Kleintierklinik des Klägers gebracht. Als der Hund aus der Narkose erwachte, biss er den Kläger in die rechte Hand und fügte ihm dadurch schwere Verletzungen zu.

 

Nach Ansicht der Beklagten, sei Sie für die Schäden des Klägers nicht eintrittspflichtig, da Sie keinerlei Möglichkeit gehabt habe, auf das Tier einzuwirken.

 

Nach Auffassung des Gerichts bestehe die Haftung des Tierhalters jedoch unabhängig von der Möglichkeit seiner Einflussnahme. Allerdings könne in Fällen, in denen der Verletzte durch unangemessenes Verhalten zu seiner Verletzung selbst etwas beigetragen hat, eine Haftungsbeschränkung greifen.

 

Diese müsse sich vorliegend auch der Kläger zurechnen lassen, da er sich dem narkotisierten Hund nicht mit der gebotenen Vorsicht genähert hatte. Als Tierarzt hätte er wissen müssen, dass Tiere nach einer Narkose oftmals aggressiv reagieren.

 


Wie wird mein Fall bearbeitet?

 

1. Nach unserem Telefonat, Gesprächstermin oder E-Mailkontakt übermitteln Sie mir Ihre Unterlagen, das Formular Hundebiss, das Mandantenblatt sowie eine unterzeichnete Vollmacht (gegebenen Falls mit Schweigepflichtentbindungserklärung).

 

2. Umgehend nach Erhalt wird Ihre elektronische Akte angelegt.

 

3. Noch am selben Tag wird die Hundehalterhaftpflichtversicherung oder der Hundehalter selbst informiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird sofort ein erstes Forderungsschreiben versendet.

 

4. Gegeben Falls werden zudem Ihre Arztberichte angefordert und wenn notwendig, Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktiert.

 

5. Ich setze eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Für die Übersendung des Arztberichtes setzte ich eine Frist von 14 Tagen.

 

6. Sie erhalten sowohl meine Schreiben als auch sämtliche eingehende Schreiben unmittelbar nach Versendung/Eingang per E-Mail. So sind Sie jeder Zeit auf dem neusten Stand.

 

7. Eingehende Zahlungsbeträge werden noch am selben Tag an Sie weitergeleitet.

 

8. Die Abrechnung meiner Gebühren erfolgt erst nach Abschluss der Angelegenheit. Trifft Sie kein Verschulden an dem Unfallereignis, rechne ich direkt mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung oder dem Hundehalter ab.

 

9. Ich verstehe die Bearbeitung Ihres Falles als „Teamwork“. Ein enger Kontakt mit Ihnen ist mir sehr wichtig. Tauchen Fragen auf, werde ich mich sofort mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte scheuen auch Sie sich nicht, mich anzurufen oder mir eine E-Mail zu schreiben, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

 

10. Ich betreue nicht nur Mandanten in Schleswig-Holstein sondern bin BUNDESWEIT tätig!